Pünktlich zum neuen Kita-Jahr am 1. August 2019 wurde die Elternbeitragsfreiheit in Brandenburg deutlich ausgeweitet. Künftig ist nicht nur das letzte Jahr vor der Einschulung beitragsfrei, sondern auch Empfänger von Sozialleistungen – z.B. Arbeitslosenhilfe II, Sozialhilfe und Wohngeld – müssen ab dem 1. August keine Elternbeiträge mehr für die Krippe, den Kindergarten und den Hort entrichten. Auch Eltern mit einem geringen Haushaltsnettoeinkommen (bis 20.000,- Euro + Kindergeld) sind von den Elternbeiträgen befreit.
Diese erfreuliche Entwicklung führt zu einem akuten Handlungsbedarf in Michendorf. Die seit dem 1. Januar 2019 geltende Kostenbeitragssatzung passt nicht mehr ganz zur neuen Rechtslage. Die SPD Michendorf strebt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung die Einsetzung einer Arbeitsgruppe an, die die Satzung überarbeiten soll (siehe Anlage).
Martin Kaspar, Fraktionsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat der SPD Michendorf: „Wir sollten keine Zeit verlieren und schnell handeln. Die Eltern erwarten von uns, dass wir unsere Beitragssatzung an das ab dem 1. August geltende Landesrecht anpassen. Dabei gilt es, die Staffelung der Beiträge an die neue Einkommensgrenze anzupassen. Wünschenswert ist es auch, dass Eltern mit gleichem Einkommen auch den gleichen Beitrag bezahlen müssen, egal ob ihr Kinder eine gemeindliche Kita oder eine Kita in freier Trägerschaft besuchen. Es sollte lediglich das pädagogische Konzept oder die Bedürfnisse einer Familie bei der Wahl der KiTa eine Rolle spielen – nicht weil sie günstiger ist.“