Zum 1. August tritt das von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) auf den Weg gebrachte „Gute-KiTa-Gesetz“ in Kraft. Für Brandenburg bedeutet das, dass gering verdienende Eltern (höchstens 20.000 Euro Jahreseinkommen) komplett vom Elternbeitrag (gilt auch für Hort und Tagespflege) befreit werden. Auch wer andere Transferleistungen wie Wohngeld oder Arbeitslosenhilfe erhält, soll vom Kita-Beitrag befreit werden.
Martin Kaspar, Fraktionsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat der SPD Michendorf: „Dafür benötigt die Gemeinde aber einen aktuellen Einkommensnachweis. Daher: nochmal zügig die eigenen Unterlagen überprüfen und ggfs. den aktuellen Einkommensnachweis bei der KiTa-Servicestelle der Gemeinde bis Ende Juli abgeben. Nur dann kann die Gemeinde die Beitragsentlastung auch berücksichtigen.“
(Hinweis: der Kita-Service ist in der Woche vom 22.-26. Juli 2019 geschlossen).
Weitere Details hat das Brandenburger Familienministerium auf seiner Homepage zusammengefasst: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/gute-kita-brandenburg.html
Obwohl rechtlich nicht zwingend notwendig, werden wir darauf drängen, die KiTa-Beitragssatzung der Gemeinde zügig anzupassen um Rechtsklarheit zu haben. Aber auch ohne Anpassung ist die Beitragsbefreiung ab 01.08. gültig, da Bundes- und Landesgesetz vorrangig vor der kommunalen Satzung sind.