Andere Städte und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind mutig voran gegangen und haben rechtsradikale Plakate aus dem Straßenbild entfernt. Nunmehr wurde auch gerichtlich bestätigt, dass bei diesen Plakaten das Tatbestandsmerkmal der Volksverhetzung erfüllt ist und die Plakate abgenommen werden dürfen.
Angesichts dieser richterlichen Rückendeckung hat die SPD Michendorf heute den Bürgermeister und die Verwaltung gebeten, diese Plakate (es handelt sich um das Plakate der NPD mit der Aufschrift „Migration tötet“) abzunehmen. Außerdem soll die Verwaltung zeitnah prüfen, ob auch die unsäglichen rechtsradikalen Plakate der Partei „Der III. Weg“ (einer Partei die vom Verfassungsschutz beobachtet wird) entfernt werden kann, da hier ebenfalls der Verdacht der Volksverhetzung im Raum steht.
Martin Kaspar, stv. Vorsitzender und Bürgermeisterkandidat erklärt dazu:
„Auch wenn ich die politischen Aussagen einiger Parteien an den politischen Rändern nicht gut heiße, so respektiere ich doch, dass uns das Grundgesetz alle die gleichen Rechte und Pflichten im Zuge des Wahlkampfs zugesteht. Diese Rechte enden aber dort wo sie gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere, wenn es sich um Volksverhetzung handelt. Denn Volksverhetzung ist keine politische Meinung. Alle Demokraten müssen sich dem vielmehr deutlich entgegen stellen, klare Kante zeigen und unsere Demokratie verteidigen. Das fängt manchmal im Kleinen und bei uns zu Hause an.“