16.01.2019: Baumschutz und Erhaltung des Ortsbildes dürfen nicht nur ein Lippenbekenntnis sein

Am 17.1. befasst sich der Bau- und Umweltausschuss (BUA) der Gemeinde Michendorf mit einem Bebauungsplan für eine ca. 19.000 qm große Waldfläche, die zwischen den Straßen Peter-Huchel-Chaussee und An den Bergen liegt. Die Anwohnerinnen und Anwohner sprechen sich gegen das Baugebiet aus; sie wenden sich insbesondere gegen eine Abholzung des vorhandenen Waldes (Die Presse berichtete ausführlich).

Die Gemeindevertretung von Michendorf hatte sich am 25. Juni 2018 angesichts der Bürger-Proteste dafür ausgesprochen, eine möglichst schonende Bebauung vorzusehen. So sollten die Baugrundstücke u.a. mindestens 1.000 qm groß sein. Die Bauverwaltung hat diesen Beschluss bei der Erstellung des Vorentwurfs für den Bebauungsplans nicht berücksichtigt, sondern schlägt vor, eine Mindestgröße von 800 qm vorzugeben. In der Begründung für den Vorentwurf erwähnt die Bauverwaltung noch nicht einmal die inhaltlichen Aussagen des Beschlusses vom 25. Juni 2018. Der Ortsbeirat von Wilhelmshorst hat sich auch für deutlich größere Baugrundstücke ausgesprochen.

Volker-Gerd Westphal, Fraktionsvorsitzender der AG SPD / DIE LINKE: „Ich wundere mich nicht nur, dass die Gemeindeverwaltung den Beschluss der Gemeindevertretung völlig ignoriert hat , sondern habe auch grundsätzliche Bedenken, ob wir diese Fläche jetzt überplanen sollten. 

Angesichts der Infrastrukturprobleme in Michendorf – man denke nur an die erforderlichen weiteren Kita- und Schulplätze -, sollten wir bei der Ausweisung neuer Bauflächen sehr vorsichtig sein. Hier kommt noch hinzu, dass es sich um Wald handelt und die Erschließung nur mittels einer Stichstraße erfolgen soll, die auch noch verschränkt über die Fläche geführt werden müsste. 

Aber wenn schon eine Mehrheit in der Gemeindevertretung den Wald in ein Baugebiet umwandeln will, dann möglichst so, dass nur aufgelockert gebaut werden darf und viele Bäume erhalten bleiben.“

Daher hat die Fraktion AG SPD/DIE LINKE einen Änderungsantrag eingebracht, der auf eine Festsetzung von 1.000 qm als Mindestgröße und einen deutlich strengeren Baumschutz abzielt.