22.01.2019: Gemeindevertretung missbilligt Bürgermeister Mirbachs Unterschrift für den Beitritt zur gewog

Am 14. Dezember 2018 hatte der Bürgermeister von Michendorf, Reinhard Mirbach, den Notarvertrag für den Beitritt der Gemeinde Michendorf zur gewog Kleinmachnow mbH unterschrieben, obwohl er wusste, dass für ein II. Bürgerbegehren gegen diesen Beitritt Unterschriften gesammelt wurden und die Frist zur Abgabe der Unterschriften am 15. Dezember 2018 – einen Tag später – ablief.

Nun hat die Gemeindevertretung von Michendorf dieses Verhalten des Bürgermeisters in ihrer gestrigen Sitzung mehrheitlich missbilligt. Sie hat festgestellt, dass der Bürgermeister durch seine vorherigen Erklärungen, insbesondere in der Sitzung der Gemeindevertretung am 5. November 2018, einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Dieses Vertrauen hat er mit der Unterschriftsleistung verletzt.

Es stimmt 10 anwesende Mitglieder für die Missbilligung, darunter auch ein Mitglied der CDU-Fraktion. Neun Mitglieder der Gemeindevertretung stimmten gegen den Antrag (u.a. die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion und  Mitglieder der Fraktion FBL/UWG). Es gab zwei Enthaltungen.

Die Gemeindevertretung stellte zudem fest, dass 1.950 gültige Unterschriften für das II. Bürgerbegehren gesammelt wurden, was mit 18,72% als eine deutliche das gesetzlich geforderte Quorum von 10% überschreitet. Nun wird die Kommunalaufsicht beim Landrat zu prüfen haben, wie mit der verfahrenen Situation umzugehen ist: Ein Bürgerbegehren mit einer ausreichenden Anzahl von Unterschriften gegen eine Maßnahme, die der Bürgermeister bereits treuwidrig umgesetzt hat.

Volker-Gerd Westphal, Vorsitzender der Fraktion AG SPD / DIE LINKE: „Ein deutliches Signal. So darf ein Bürgermeister einfach nicht vorgehen. Reinhard Mirbach hat das in ihn gesetzte Vertrauen verletzt. Nun liegt der Ball im Spielfeld des Landrates. Nach dem Vorliegen von 1.950 gültigen Unterschriften muss er sich entscheiden, ob er das Recht im Sinne einer aktiven Bürgerbeteiligung auslegt oder sich ebenfalls dagegen wendet. 

Es geht darum, ob das Bürgerbegehren noch zulässig ist: Einerseits interpretieren der Bürgermeister und die Mehrheit der Gemeindevertretung die bisherigen Beschlüsse der Gemeindevertretung jetzt in der Weise um, dass schon längst – d.h. schon Ende 2017 – der Beitritt zur gewog abschließend beschlossen worden sei (Beschluss vom 18.12.2017 s.u.). Dann wäre die Frist für ein Bürgerbegehren längst abgelaufen. Darüber hinaus muss mit dem treuwidrigen Verhalten von Reinhard Mirbach umgegangen werden. Ist dieses rückgängig zu machen? 

Ich meine, das Bürgerbegehren ist zulässig. Das treuwidrige Verhalten von Reinhard Mirbach muss auch durch einen Bürgerentscheid korrigiert werden können. Dies ist zwar schwierig aber rechtlich nicht unmöglich. Andernfalls könnte künftig jeder Bürgermeister und Landrat in Brandenburg machen, was er will, ohne das die Bürger sich dagegen wenden können. Selbst treuwidriges Verhalten müsste von den Bürgerinnen und Bürgern hingenommen werden. Dies hat der Gesetzgeber sicher nicht mit der Schaffung des Bürgerbegehrens als Instrument für eine aktive Bürgerbeteiligung beabsichtigt.

Dass die Gemeindevertretung schon Ende 2017 den Beitritt zur gewog endgültig beschlossen hat, widerspricht darüber hinaus dem Wortlaut aller getroffenen Beschlüsse.