24. März 2024: Gemeindeverwaltung will höhere Friedhofsgebühren

Die Gemeindeverwaltung von Bürgermeisterin Claudia Nowka (Bündnis für Michendorf) strebt aktuell eine drastische Erhöhung der Friedhofsgebühren an (siehe Anlage). Die Gebühren könnten sich mehr als verdoppeln. Ein Doppelgrab könnte zum Beispiel statt 2.801 Euro + 531 Euro Verwaltungsgebühren + 132 Euro Trauerhalle (= 3.464 Euro) künftig 6.284,46 Euro + 824,38 Euro Verwaltungsgebühren + 195,50 Euro Trauerhalle (= 7.304,34 Euro) für 20 Jahre kosten. Die Gemeinde begründet diese Erhöhung mit den gestiegen Kosten und einer fehlerhaften Kalkulation in der Vergangenheit. Darüber hinaus ändert sich die Bestattungskultur, was auch eine neue Kalkulation erforderlich mache.
Volker-Gerd Westphal, SPD-Ortsvereinsvorsitzender und Mitglied des Finanzausschuss der Gemeinde:
Wir haben einerseits sehr sehr große Zweifel daran, ob die Kalkulation der Gemeinde richtig. Es ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, einen Friedhof vorzuhalten. Dies ergibt sich aus § 27 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (s.u.). Für alle mit der Erfüllung dieser gemeindlichen Pflichtaufgabe verbundenen allgemeinen Verwaltungs- und Investitionskosten, die nicht für eine konkrete Bestattung anfallen, erhält die Gemeinde bereits ihre eigenen Steuereinnahmen sowie Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich des Landes. Hier droht eine Doppelfinanzierung von Aufgaben, die bereits einmal finanziert sind, denn in der vorlegten Gebührenkalkulation wird nicht ausreichend differenziert. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Kalkulation schlicht falsch ist.
 
Andererseits – und dies wiegt noch viel schwerer – ist es eine Zumutung für alle Michendorferinnen und Michendorfer, für Grabstellen so viel Geld aufwenden zu müssen. Mit ihren Steuern und Abgaben haben die Verstorbenen die Gemeinde jahrelang mit finanziert. Hinterbliebene dann mit drastischen Friedhofsgebühren zu überziehen, ist unbillig und nicht zu vermitteln. Auch wenn die Gemeinde aktuell sparsam wirtschaften muss, ist dies nicht der richtige Ansatz. 
 
Der Gemeindevertretung kommt hier eine besonders große Verantwortung zu. Der Verlust eines Angehörigen, die damit verbundene Trauer und die Organisation der Beisetzung werden viele davon abhalten, mit der Gemeinde über die Höhe der Gebühren zu streiten. Umso mehr obliegt es der Gemeindevertretung, genau hinzuschauen und abzuwägen, was angemessen ist. 
 
Ob jetzt kurz vor den Kommunalwahlen am 9. Juni der richtige Zeitpunkt dafür ist, sehe ich auch nicht. Glaubt die Bürgermeisterin wirklich, dass jetzt noch ein breiter Konsens gefunden werden kann? Dies sollte sie lieber für die Zeit nach den Wahlen anstreben. Wir, die SPD, werden jedenfalls den jetzt vorliegenden Erhöhungsvorschlag nicht mittragen, da die vorliegende Kalkulation nicht überzeugt und die Anpassung viel zu hoch ausfallen würde. Es besteht noch umfangreicher Beratungsbedarf.“
 
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch die kirchlichen Friedhöfe mit in die Überlegungen einbezogen werden sollten (z.B. Wilhelmshorst). Bisher wurde ein Gleichklang der Gebühren angestrebt.