„Besser ein Provisorium als gar keine KiTa.“ Eine Aussage, die man seit der Eröffnung der KiTa „Kunterbunt“ in Wilhelmshorst im Januar 2019 öfter hört. Neben der provisorischen und für viele Kinder, Eltern und Anwohner unbefriedigenden baulichen Situation, zeigt sich nun ein neues Problem: die Gebührenordnungen der kommunalen KiTas und der durch die Johanniter betriebene KiTa weichen in Teilen deutlich voneinander ab.
So sind die Gebühren bspw. für eine Familie mit drei Kindern, 8 Stunden Betreuungsumfang und einem Nettoeinkommen von 2.750 Euro in der KiTa „Kunterbunt“ bereits um 5 Euro / Monat teurer (25 Euro / 20 Euro). Mit steigendem Betreuungsumfang oder steigendem Einkommen wird der Unterschied immer drastischer. So weichen die Gebühren für eine Familie mit einem Kind, einem Betreuungsumfang von über 9 Stunden und einem Nettoeinkommen von 5.000 Euro um sage und schreibe 215 Euro / Monat ab (KiTa „Kunterbunt“: 525 Euro / gemeindliche KiTas: 310 Euro).
Martin Kaspar, stv. Ortsvereinsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat der SPD Michendorf: „Es ist gut, dass die Beiträge der gemeindlichen und der von den Johannitern betriebenen KiTa vor allem bei niedrigen Einkommen weitgehend gleich sind. Für mich ist es aber völlig unverständlich, dass ein Platz in dem baulich unschönen Provisorium teurer ist, als ein Platz in einer gemeindlichen KiTa. Erst recht nicht, wenn die Gebühren um bis zu 230 Euro / Monat und damit um bis zu 2.750 Euro / Jahr abweichen können. Dies wiegt umso schwerer, da viele Eltern aufgrund der knappen KiTa-Plätze kaum eine tatsächliche Wahl haben, welche KiTa ihr Kind besuchen soll. Außerdem sollten lediglich das pädagogische Konzept oder die Bedürfnisse einer Familie bei der Wahl der KiTa eine Rolle spielen; nicht weil sie günstiger ist. Dabei hätte die Gemeindeverwaltung im Vertrag mit dem KiTa-Träger vereinbaren können, dass die Elternbeitragssatzung der Gemeinde anzuwenden ist oder die Mehrkosten im Zuge einer Fehlbedarfsfinanzierung von der Gemeinde getragen werden. Dies ist in anderen Gemeinden übliche Praxis.
Nicht einfacher wird es dadurch, dass die gemeindliche Satzung weiterhin rechtlich zweifelhaft ist, weil sie gegen das Gebot der Staffelung nach Betreuungsumfängen verstößt. So beträgt der Höchstbetrag für 6 Stunden Betreuung 300,- Euro, während es für alles darüber hinaus (also z.B. 10 Stunden) 310,- Euro sind. Kein Gericht würde das als Verhältnismäßig einstufen. Immerhin ist es aber kein Höchstbetrag von 540,- Euro, wie in Wilhelmshorst.
Die SPD wird sich in der Gemeindevertretung vor und nach den Kommunalwahlen dafür einsetzen in Michendorf Gebührengerechtigkeit herzustellen, die wir so derzeit nicht erkennen können.“