29. April 2024: Grundsteuerreform darf in Summe nicht zu Mehrbelastungen führen

Aktuell läuft die Grundsteuerreform. Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer, aber auch Mieterinnen und Mieter fürchten, dass die Reform zu höheren Belastungen führt.
Die SPD-Michendorf wendet sich dagegen, dass allein aufgrund dieser Reform die Grundsteuerbelastung der Michendorferinnen und Michendorfer in Summe steigt. Ziel der Grundsteuerreform ist und war mehr Steuergerechtigkeit, nicht aber eine Steuererhöhung durch „die kalte Küche“.
Volker-Gerd Westphal, SPD-Ortsvereinsvorsitzender: „Im Einzelfall wird es Veränderungen geben, aber die neue Gemeindevertretung, die nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 zusammentritt, wird genau zu prüfen und zu diskutieren haben, ob in der Summe die Belastungen der Michendorferinnen und Michendorfer durch die Grundsteuern gleich geblieben sind. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der sog. Hebesatz der Gemeinde anzupassen sein wird. Der richtige Zeitpunkt ist der nächste Haushalt.“
 
Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten für Mietwohnungen.